Rechtlicher Überblick

14.08.2026

KI-Brillen

Wenn smarte Alltagsbegleiter zur Datenschutzfrage werden

Smart Glasses feiern ein Comeback. Neben Augmented-Reality-Funktionen sowie der Aufzeichnung von Bild und Ton halten inzwischen auch KI-Funktionen Einzug in die Wearables. Bilderkennung, Sprachverarbeitung, Echtzeitübersetzung und digitale Assistenz eröffnen neue Möglichkeiten, werfen aber auch rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf.

Der rechtliche Überblick des FZI ordnet die datenschutzrechtlichen, verkehrsrechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen von KI-Brillen in Deutschland ein und zeigt, welche Vorgaben und Risiken bei ihrer Nutzung zu berücksichtigen sind. Zum vollständigen Rechtsüberblick.

Wenn aus Wahrnehmung Datenverarbeitung wird

Sobald eine KI-Brille Personen aufnimmt oder Informationen über sie automatisiert auswertet, können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dann greifen unter anderem die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders relevant ist dies, wenn Aufnahmen gespeichert, mit anderen Anwendungen verknüpft oder über Cloud-Dienste verarbeitet werden.

Foto- und Videoaufnahmen im öffentlichen Raum sind zwar nicht grundsätzlich verboten. Ob sie zulässig sind, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Für die Veröffentlichung oder Weitergabe von Aufnahmen identifizierbarer Personen ist regelmäßig eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung erforderlich. In besonders sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Schulen oder Umkleidekabinen ist besondere Zurückhaltung geboten.

Werden Bild-, Audio-, Standort- oder Nutzungsdaten an Server außerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen, müssen außerdem die Vorgaben für Datentransfers in Drittstaaten beachtet werden.

Audioaufnahmen sind besonders heikel

Besonders sensibel ist die KI-gestützte Verarbeitung des gesprochenen Wortes. Moderne KI-Brillen können Gespräche nicht nur akustisch erfassen, sondern Sprache transkribieren, übersetzen und inhaltlich analysieren. Für die betroffenen Personen ist dabei häufig kaum erkennbar, ob und wie ihre Äußerungen verarbeitet werden.

Rechtlich entscheidend ist nicht allein, ob ein Gespräch dauerhaft gespeichert wird. Bereits eine technische Zwischenspeicherung der Sprachdaten für die anschließende KI-Verarbeitung kann als Tonaufzeichnung gelten. Bei nichtöffentlichen Gesprächen ist dann grundsätzlich die vorherige Zustimmung aller Beteiligten erforderlich. Heimliche Aufnahmen können nach § 201 Strafgesetzbuch sogar strafbar sein – unabhängig davon, ob später ein Mensch oder ein KI-System das Gespräch auswertet.

Ablenkung und Unsicherheit am Steuer

Smartglasses können am Steuer praktische Informationen liefern. Ein generelles Trageverbot im Verkehr existiert nicht in Deutschland. Entscheidend ist, ob die Funktionen der Brille vom Verkehrsgeschehen ablenken. Dies gilt sowohl für Autos als auch für Fahrräder.

Gesellschaftliche Auswirkungen

Unabhängig von der rechtlichen Lage stellen sich gesellschaftliche Fragen: Wie verändert sich unser Verhalten, wenn wir nicht mehr sicher erkennen können, ob wir gerade aufgenommen oder analysiert werden? KI-Brillen berühren nicht nur die Privatssphäre. Auswirkungen können sich auch auf unser gesellschaftliches Vertrauen im Alltag auswirkungen und somit zum Beispiel spontane Kommunikation verhindern.

Über das FZI

Das FZI Forschungszentrum Informatik mit Hauptsitz in Karlsruhe und Außenstelle in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung für Informatik-Anwendungsforschung und Technologietransfer. Sie bringt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Informationstechnologie in Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und qualifiziert für eine akademische und wirtschaftliche Karriere oder den Sprung in die Selbstständigkeit. Betreut von Professor*innen verschiedener Fakultäten entwickeln die Forschungsgruppen am FZI interdisziplinär für ihre Auftraggeber Konzepte, Software-, Hardware- und Systemlösungen und setzen die gefundenen Lösungen prototypisch um. Mit dem FZI House of Living Labs steht eine einzigartige Forschungsumgebung für die Anwendungsforschung bereit. Das FZI ist Innovationspartner des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und strategischer Partner der Gesellschaft für Informatik (GI).

Daniel Vonderau

Datenschutzbeauftragter
stellvertr. Datenschutzbeauftragte